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Anlagenordnung Reit- und Fahrverein Roxel e.V.

Die Nutzung der Reitanlage ist nur Personen erlaubt, die Vereinsmitglieder sind oder nach Absprache mit dem Vorstand
hierfür eine Genehmigung erhalten haben.
Jedes in der Anlage geführte Pferd muss vom Besitzer haftpflichtversichert und gegen ansteckende Pferdekrankheiten geimpft sein.

Dieser Impfschutz ist den Erfordernissen entsprechend zu wiederholen.
Die Nutzung der Reitanlage ist nur mit Pferden/Ponys gestattet, für die Anlagennutzungsgebühr entrichtet wird.
Die Anlage ist stets sauber und ordnungsgemäß zu verlassen.

Für Reiter ist auf dem Pferd/Pony das Tragen eines sturzsicheren Reithelms auf dem gesamten Gelände der Reitanlage Pflicht.
Das Reiten ohne sturzsicheren Reithelm erfolgt auf eigene Gefahr und ohne Versicherungsschutz.

Die Benutzung der Reitanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Nichtmitglieder wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Für Mitglieder tritt die Haftung im Rahmen des Landessportbunds ein.

Reitunterricht extern ist nur nach Absprache mit dem Vorstand gestattet. Eine Begrenzung der externen Reitlehrer
wird sich vorbehalten.
Der Einzelunterricht hat ausschließlich mit Headset stattzufinden.

Die Reitbahnen sind stets nach Beendigung des Reitens vor dem Verlassen abzuäppeln.
Stangen und/oder Cavaletti sind nach Gebrauch wegzuräumen.

Das Longieren ist nur in der kleinen Halle und auf dem Paddock gestattet.
Der Paddock ist maximal 2 Stunden zu nutzen, wobei dort weder zugefüttert noch getränkt werden sollte.

Longiert werden darf nur nach Absprache mit den sich in der Halle befindenden Reitern und sofern sich nicht mehr
als zwei Reiter in der Halle befinden.
Das Longieren am Halfter ist in Anwesenheit anderer Reiter untersagt.

Der letzte Nutzer der Reitanlage hat dafür Sorge zu tragen, dass die Reithallen stets abgeschlossen werden.
Einen Hallenschlüssel hat sich jeder Nutzer selbst beim verwaltenden Vorstandsmitglied gegen die Entrichtung
einer Kaution zu besorgen.

Der Zugang der auswärtigen Reiter zur Halle hat ausschließlich über die Haupteingänge zu erfolgen,
nicht über die Stallgassen.

Alle Sattelkammern sind immer 2-fach abzuschließen und auch bei laufendem Reitbetrieb abgeschlossen zu halten.

Das Betreten der Rasenflächen rund um die Dressurvierecke ist mit Pferd untersagt. Die Reitbahnen sind lediglich
über die dafür vorgesehenen die Wege zu betreten.

Vor jeder Box hat aus Sicherheitsgründen und für den Brandfall ein Halfter mit Führstrick zu hängen.

Stallruhe beginnt täglich um 22:30 Uhr

Die Beregnungszeiten der Reitflächen sind separat an der Pinnwand ausgehängt.

Das Abstellen der Pferdeanhänger und Transporter ist nur hinter der kleinen Halle und auf den dafür ausgewiesenen
Stellflächen erlaubt (Seitenstreifen an der kleinen Halle)

Hunde sind auf der gesamten Reitanlage an der Leine zu führen und Hundekot ist sofort einzusammeln.

Das Rauchen ist sowohl auf den Stallgassen und in den Sattelkammern als auch in den Reithallen verboten.

Zur Pflicht eines jeden Anlagennutzers gehört ferner, sich an allen notwendig werdenden Arbeiten zur Unterhaltung der
Reit- und Fahranlage zu beteiligen. Die jeweiligen Termine werden zeitig bekanntgegeben.

Roxel, im September 2020

Der Vorstand